BEM das betriebliche Eingliederungs-Management

Bereits seit 01.05.2004 ist durch die Novellierung des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) eine arbeitsrechtliche Vorschrift in Kraft getreten, die für alle Beschäftigungsverhältnisse und nicht nur für schwerbehinderte Arbeitnehmer gilt. Deren wesentliche Änderung besteht in der Neufassung des § 84 Abs. 2 SGB IX. Nach dieser Regelung ist die Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements durch den Arbeitgeber zwingend vorgeschrieben.

Betriebliches Eingliederungsmanagement ist ein Managementprozess, der richtig eingesetzt krankheitsbedingten Fehlzeiten entgegenwirken kann. Mithilfe von Rückkehrgesprächen soll einer Wiedererkrankung des Mitarbeiters auf konstruktiver Weise vorgebeugt werden. Darüber hinaus kann es, professionell durchgeführt, eine wichtige Ressource für die Gesunderhaltung der gesamten Belegschaft sein.

Das Seminar ist insbesondere für Mitarbeiter/-innen der Personalabteilung und Betriebsratsmitglieder konzipiert.

Seminarinhalte:

  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) kennenlernen
  • Allgemeine Hintergründe und Ursprung des BEM
  • Casemanagement/Hilfeplangespräche führen und organisieren
  • Gesetzesgrundlagen, Datenschutz, Ziele und Methode des BEM kennenlernen
  • Krankenrückkehrgespräche führen nach den Grundsätzen des MI
  • Umsetzung der Regelung
Unser Ziel ist es, Sie über Möglichkeiten und Chancen des BEM zu informieren.